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Kunstrecht

Professionelle Akteure auf dem Kunstmarkt, Kunstliebhaber und Sammler stehen vor zahlreichen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz, der Ausstellung und dem Verkauf von Kunstwerken. In diesem Zusammenhang besteht unsere Aufgabe darin, die verschiedenen Akteure bei allen Schritten betreffend die verschiedenen Aktivitäten zu begleiten. Unsere Expertise im Kunstrecht umfasst die Beratung von Künstlern, Sammlern, Kunstgalerien und anderen professionellen Akteuren des Kunsthandels und bezieht sich insbesondere auf deren Organisation sowie auf Fragen der Bewertung von Kunstwerken, deren Einfuhr, die steuerliche Behandlung des Besitzes und des Verkaufs von Kunstwerken, die Beratung bei Rechtsstreitigkeiten und die wirtschaftliche Beratung.

 

KERNKOMPETENZEN

  • Beratung betreffend den Erwerb, den Besitz und den Verkauf von Kunstwerken für alle Marktteilnehmer;
  • Beratung von Privatpersonen und Kunstliebhabern betreffend die Organisation ihrer Sammlung, deren Bewertung und die steuerlichen Folgen;
  • Beratung betreffend die Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken in der Schweiz;
  • Beratung von institutionellen Akteuren bei der Organisation ihrer Aktivitäten sowie bei den Schritten im Zusammenhang mit einer möglichen Steuerbefreiung;
  • Beratung von Rechtspraktikern bei Rechtsstreitigkeiten vor Straf-, Zivil- und Schiedsgerichten in der Schweiz in Fällen, die das Kunstmarktrecht betreffen.

Ansprechpartner

Head of practice group

Senior Associate